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Aufgrund aktueller Erkenntnisse muss davon ausgegangen
werden, dass eine Vielzahl von Podesten und möglicherweise auch
Notleitern keine ausreichende Standsicherheit bieten.
Auch für den Fall, dass an einem Gebäude bereits eine
Notleiter und gegebenenfalls auch Podeste montiert wurden, ist
folgendes zu beachten:
Notleitern sind in den Fällen zur Rettung von Menschenleben
unerlässlich, wenn die Wohnung mit Rettungsgeräten der Feuerwehr nicht
erreicht werden kann. Voraussetzung ist jedoch selbstverständlich die
fachgerechte Installation dieses Rettungsmittels unter Beachtung der
anerkannten Regeln der Technik.
Es ist daher ein Standsicherheitsnachweis eines staatlich anerkannten
Sachverständigen für die Prüfung der Standsicherheit erforderlich.
Sollte dies bei der Installation der Notleiter bzw. evtl. Podeste an
einem Gebäude nicht beachtet worden sein, ist es zwingend
erforderlich, dass im Interesse der Sicherheit der Bewohner eines
Gebäudes ein Sachverständiger mit der Prüfung der Standsicherheit
beauftragt und besonders die Verankerungen gegebenenfalls saniert bzw.
erneuert wird.
Es ist unbedingt notwendig, dass die Bewohner eines Gebäudes über
folgende Regeln umgehend informiert werden und deren Einhaltung
verantwortlich kontrolliert wird:
Mieter/Nutzer eines betroffenen Gebäudes dürfen Notleitern und
Ausstiegspodeste nur im Notfall benutzen und insbesondere nicht als
Balkon missbrauchen. Zur eigenen Sicherheit sind unbedingt alle dort
abgestellten Gegenstände wie zum Beispiel Bierkästen und Blumenkübel
zu entfernen.
Über Notleitern sollen Personen durch die Feuerwehr gerettet werden,
wenn das Treppenhaus nicht mehr nutzbar ist. Nur bei akuter
Lebensgefahr dienen sie auch der Selbstrettung.
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