Vorschriften im Feuerschutz

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Aufgrund aktueller Erkenntnisse muss davon ausgegangen werden, dass eine Vielzahl von Podesten und möglicherweise auch Notleitern keine ausreichende Standsicherheit bieten.

 

Auch für den Fall, dass an einem Gebäude bereits eine Notleiter und gegebenenfalls auch Podeste montiert wurden, ist folgendes zu beachten:

Notleitern sind in den Fällen zur Rettung von Menschenleben unerlässlich, wenn die Wohnung mit Rettungsgeräten der Feuerwehr nicht erreicht werden kann. Voraussetzung ist jedoch selbstverständlich die fachgerechte Installation dieses Rettungsmittels unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik.

Es ist daher ein Standsicherheitsnachweis eines staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung der Standsicherheit erforderlich.

Sollte dies bei der Installation der Notleiter bzw. evtl. Podeste an einem Gebäude nicht beachtet worden sein, ist es zwingend erforderlich, dass im Interesse der Sicherheit der Bewohner eines Gebäudes ein Sachverständiger mit der Prüfung der Standsicherheit beauftragt und besonders die Verankerungen gegebenenfalls saniert bzw. erneuert wird.

Es ist unbedingt notwendig, dass die Bewohner eines Gebäudes über folgende Regeln umgehend informiert werden und deren Einhaltung verantwortlich kontrolliert wird:

Mieter/Nutzer eines betroffenen Gebäudes dürfen Notleitern und Ausstiegspodeste nur im Notfall benutzen und insbesondere nicht als Balkon missbrauchen. Zur eigenen Sicherheit sind unbedingt alle dort abgestellten Gegenstände wie zum Beispiel Bierkästen und Blumenkübel zu entfernen.

Über Notleitern sollen Personen durch die Feuerwehr gerettet werden, wenn das Treppenhaus nicht mehr nutzbar ist. Nur bei akuter Lebensgefahr dienen sie auch der Selbstrettung.
 

Dachpodeste

Dachtreppen

Dachlaufanlagen
Fassadenpodeste

Fluchttreppen

Feuerleitern

 

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